Finanzamt: neue Steuernummer für Gewerbe (Gewerbeanmeldung) -> online über ELSTER
Überlegen, ob normalesGewerbe (Vorteil: Vorsteuer-Rückerstattung von PV-Anlage, Nachteil: USt-Anmeldung/Ust-Erklärung) oder Kleingewerbe (Vorteil keine USt-Abführung, Nachteil: keine Vorsteuer-Rückerstattung von PV-Anlage).
Beispiel: die ersten 5 Jahre normales Gewerbe, danach Wechsel auf Kleingewerbe
Anmeldung PV-Anlagenerrichtung bei Netzversorger
Anmeldung PV-Anlage (1 x Solar und 1 x Speicher) bei Marktstammdatenregister (MaStR)
Vertrag mit Netzversorger für EEG-Vergütung (Erneuerbare Energien Gesetz), da wird neue Steuernummer vom Finanzamt benötigt).
EEG-Vergütung wird 10 Jahre ab Anmeldung gezahlt (Stand 2021)
Neuer Stromzähler von Netzversorger beantragen
PV-Anlage (mit oder ohne Speicher) aufbauen lassen. Wenn unter 10 kWhp, Wahl zwischen normales Gewerbe und Kleingewerbe möglich. Dann auch keine Gewerbesteuer bei Kommune notwendig.
Überlegung, ob für PV-Anlage zusätzlicher Stromzähler und Sicherungen in eigenem Schaltschrank (ggf. Erweiterung/Sicherungen für Wallbox berücksichtigen)
Anpassung der Wohngebäudeversicherung (sonst kein Schadenersatz bei Unwetter-Schäden)